Liefer – und Zahlungsbedingungen

1.1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, für
die der zu Grunde liegende Vertrag zum Betrieb Ihres Handelsgewerbes gehört.

1.2.Werden Auftragsbestätigungen von HEROPS SERVICE & HANDEL, in denen auf
diese Bedingungen Bezug genommen wird, widerspruchslos entgegengenommen,
gilt dieses als Zustimmung zur Einbeziehung in den Vertrag.

1.3. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen von HEROPS SERVICE & HANDEL gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers
gelten nicht, es sei denn, HEROPS SERVICE & HANDEL hätte ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen von HEROPS
SERVICE & HANDEL gelten auch dann, wenn HEROPS SERVICE & HANDEL in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Einkaufsbedingungen des
Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt.

1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen HEROPS SERVICE & HANDEL und dem
Besteller zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.

1.5. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäfte mit dem Besteller.

1.6. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des abzuschließenden Vertrages
oder dieser Liefer und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Angebote

2.1. Angebote sind für HEROPS SERVICE & HANDEL nur bindend, wenn sie
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Bindungsfrist innerhalb der ihre
Annahme durch den Besteller erfolgen kann, beträgt 30 Tage nach Absendung des
Angebots.

2.2. Erklärt der Besteller die Annahme des Angebots nach Ablauf der
Bindungsfrist, kommt ein Vertrag nur zustande, wenn HEROPS SERVICE & HANDEL
die Annahmeerklärung bestätigt.

3. Preise

3.1. Sofern sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, gelten die Preise von HEROPS SERVICE & HANDEL abWerk oder Lager.

3.2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.

3.3. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster werden berechnet und sind vom
Besteller zu bezahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

4. Lieferung

4.1. Für den Umfang der Lieferung ist das Angebot oder die Auftragsbestätigung
von HEROPS SERVICE & HANDEL maßgeblich. EineMehr- oder Minderlieferung
von bis zu 10% gilt als vertragsgerecht.

4.2. Ist die Lieferzeit nach Tagen,Wochen oder Monaten bestimmt, so beginnt sie
mit dem Zugang der Auftragsbestätigung beim Empfänger; wird der Auftrag nicht
noch einmal schriftlichbestätigt, beginnt die Lieferzeit mit dem Zustandekommen
des Vertrages. Ist die Lieferzeit nach Tagen bestimmt, so sind hierunter Werktage zu verstehen.

4.3. Lieferungen, die innerhalb von siebenWerktagen nach dem vereinbarten
Liefertermin ausgeführt werden, gelten als rechtzeitig.

4.4. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Streik, nicht vorhersehbare
Betriebsstörungen, Lieferbeschränkungen für die zur Herstellung der
Vertragsachen notwendigen Rohstoffe, Materialien und Energien, Verzögerungen
in der Belieferung mit Rohstoffen und Materialien durch Vorlieferanten,
Transportengpässe und andere von n HEROPS SERVICE & HANDEL nicht zu
vertretende Umstände entbinden HEROPS SERVICE & HANDEL für die Dauer ihres
Vorliegens von der Lieferverpflichtung oder rechtfertigen die angemessene
Änderung der Liefertermine. Der Besteller ist in diesen Fällen berechtigt, nach
Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist die
Abnahme der verzögerten Lieferungen zu verweigern. Darüber hinaus stehen dem
Besteller in den genannten Fällen keine Ansprüche gegen HEROPS SERVICE &
HANDEL zu.

4.5. Ein im Falle des Leistungsverzugs oder der von HEROPS SERVICE & HANDEL zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung dem Besteller zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß §§ 325, 326 BGB wird dahin
begrenzt, dass lediglich wegen des vorhersehbaren Schadens Ersatz verlangt
werden kann; dies gilt nicht, sofern der zum Schadensersatz verpflichtende
Umstand auf grobem Verschulden entweder eines Vertretungsorgans oder eines
leitenden Angestellten von HEROPS SERVICE & HANDEL beruht.

4.6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungspflichten, so ist HEROPS SERVICE & HANDEL berechtigt, Ersatz des
daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu
verlangen.

5. Erfüllung und Gefahrübergang

5.1. Erfüllungsort ist, unabhängig von dem Bestimmungsort der Lieferung, das
Werk oder das Auslieferungslager von HEROPS SERVICE & HANDEL.

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht mit ihrer Übergabe an den Besteller oder den Transporteur auf den Besteller über. Dieses gilt auch dann, wenn HEROPS SERVICE & HANDEL für den Besteller den Transportauftrag erteilt oder den Transport selbst ausführt.

5.3. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug, so geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung nach
Ablauf von dreiWerktagen nach Absendung der Versandbereitschaftsanzeige auf
ihn über.

5.4. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen für die Lieferung obliegt dem Besteller.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Die Rechnungen von HEROPS SERVICE & HANDEL sind, falls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt.

6.2. Die Zahlung durch Wechsel setzt eine entsprechende vorherige Vereinbarung voraus. Bei Entgegennahme von Schecks und Wechseln gehen sämtliche Kosten des Einzuges zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber entgegengenommen. Ein Skontoabzug bei Zahlung mittels Scheck ist ausgeschlossen.

6.3. Erfolgt eine Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist und wird der Besteller von HEROPS SERVICE & HANDEL in Zahlungsverzug gesetzt, so ist der Rechnungsbetrag ab Eintritt des Verzuges mit einem Zinssatz von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen.

6.4. Bei größeren Aufträgen sind Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen zu leisten.

6.5. Kommt der Besteller mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, werden alle ausstehenden Forderungen von HEROPS SERVICE & HANDEL einschließlich der Forderungen ausWechseln ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig. Außerdem ist HEROPS SERVICE & HANDEL berechtigt, bis zur Begleichung der ausstehenden Rechnungen die noch auszuführenden Lieferungen zurückzustellen und für diese Vorkasse zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn HEROPS SERVICE & HANDEL Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage zu stellen.

6.6. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn dass diese Gegenforderungen fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6.7. Der Besteller ist nicht berechtigt, an den von ihm geschuldeten Zahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die aus Lieferverträgen mit HEROPS SERVICE & HANDEL oder im Zusammenhang hiermit entstanden sind, gegenüber HEROPS SERVICE & HANDEL erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung von HEROPS SERVICE & HANDEL.

7.2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Er tritt hiermit den erstrangigen Teil seiner Forderungen aus berechtigter und unberechtigter Weiterveräußerung, der dem Rechnungspreis (einschließlich MwSt) der von HEROPS SERVICE & HANDEL gelieferten Sachen entspricht, im Voraus an HEROPS SERVICE & HANDEL ab. Namen und Anschriften der Abnehmer sowie die Höhe der jeweiligen Forderungen sind HEROPS SERVICE & HANDEL auf erstes Anfordern hin mitzuteilen. Der Besteller ist ermächtigt, die an HEROPS SERVICE & HANDEL, abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen HEROPS SERVICE & HANDEL gegenüber ordnungsgemäß nachkommt und HEROPS SERVICE & HANDEL diese Befugnis nicht aus anderem Grunde widerruft. Unterhält der Besteller mit seinem Abnehmer ein Kontokorrent, in das seine Forderung einbezogen wird, bezieht sich die Abtretung auf den Kontokorrentsaldo. HEROPS SERVICE & HANDEL nimmt die in dieser Bestimmung genannten Abtretungen an.

7.3. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen ist unzulässig. Pfändungen oder andere Beeinträchtigungen des Eigentums von HEROPS SERVICE & HANDEL durch Dritte sind HEROPS SERVICE & HANDEL von dem Besteller unverzüglich bekannt zu geben und unter Einsatz geeigneter Mittel abzuwehren. Sofern HEROPS SERVICE & HANDEL Anlass hat, seine Rechte an den gelieferten Sachen durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO zu wahren, haftet der Besteller für die HEROPS SERVICE & HANDEL entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, soweit der Klagegegner zu einer Erstattung nicht in der Lage ist.

7.4. Bei vertragswidrigemVerhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HEROPS SERVICE & HANDEL berechtigt, die gelieferten Sachen zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sachen durch HEROPS SERVICE & HANDEL liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, HEROPS SERVICE & HANDEL würde dies ausdrücklich erklären.

7.5. Im Falle des Rücktritts erfolgt eine Rückabwicklung der von den Parteien erbrachten Leistungen. HEROPS SERVICE & HANDEL ist jedoch berechtigt, von dem Besteller die Erstattung der HEROPS SERVICE & HANDEL im Zusammenhang mit der Rückabwicklung entstehenden Aufwendungen zu verlangen.

8. Gewährleistungen

8.1. Angaben über die Beschaffenheit, Zusammensetzung, Verwendbarkeit, Eignung oderWirkung der Vertragssachen, die Überlassung von Mustern oder Proben sowie die Bezugnahme auf Normen und Richtlinien stellen nur dann Zusicherungen bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie von HEROPS SERVICE & HANDEL als solche dem Besteller ausdrücklich bestätigt werden.

8.2. Für Mindermengen oder mangelhafte Lieferungen leistet HEROPS SERVICE & HANDEL schnellstmöglich Nachbzw. Ersatzlieferungen in dem Umfange, der erforderlich ist, um Fehlmengen auszugleichen und mangelhafte Teile der Lieferung zu ersetzen. Der Besteller ist zur Abnahme der Teilmenge und der mangelfreien Teile der Lieferung sowie zur Abnahme der Nach- und Ersatzlieferung verpflichtet. Wird durch Nach- oder Ersatzlieferung eine vollständige oder mangelfreie Gesamtleistung von HEROPS SERVICE & HANDEL nicht erbracht oder kann dem Besteller die Abnahme der Nach oder Ersatzlieferung nicht zugemutet werden, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechendeMinderung des Kaufpreises zu verlangen.

8.3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. HEROPS SERVICE & HANDEL haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet HEROPS SERVICE & HANDEL nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertretungsorgans oder eines leitenden Angestellten von HEROPS SERVICE & HANDEL beruht oder soweit der Schaden seine Ursache in der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht von HEROPS SERVICE & HANDEL hat. In diesen Fällen ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsfreizeichung gilt auch dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs.2 BGB geltend macht.

8.4. HEROPS SERVICE & HANDEL ist von jeglicher Gewährleistung frei, wenn Mängel der Kaufsache auf der Befolgung von Anweisungen des Bestellers oder auf Fehlern bei einem vom Besteller übernommenen Transport, bei der Einlagerung oder bei der Verwendung der Kaufsache durch den Besteller beruhen.

8.5. Die Lieferung ist von dem Besteller sofort bei Ankunft am Bestimmungsort sorgfältig und umfassend gemäß den Angaben auf dem Lieferschein auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Alle im Rahmen dieser Untersuchung erkennbaren Mängel oder Mindermengen sind HEROPS SERVICE & HANDEL unverzüglich schriftlich unter Bekanntgabe der Einzelheiten sowie möglicher Schadensfolgen anzuzeigen.

9. Haftung für Verschulden

9.1. Für Schäden aufgrund sonstiger Vertragsverletzungen oder Verschuldens bei Vertragsverhandlungen haftet HEROPS SERVICE & HANDEL grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, haftet HEROPS SERVICE & HANDEL für jedes Verschulden seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen, allerdings nur auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

9.2. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für deliktische Schadensersatzansprüche. Sie gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1.4 Produkthaftungsgesetz, sowie bei anfänglichem Unvermögen oder von HEROPS SERVICE & HANDEL zu vertretender Unmöglichkeit.

9.3. Soweit die Haftung von HEROPS SERVICE & HANDEL ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von HEROPS SERVICE & HANDEL.

9.4. Für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung oder Empfehlung bezüglich der Verarbeitung oder Verwendung der gelieferten Sachen, haftet HEROPS SERVICE & HANDEL nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner für eine solche Beratung oder die Abgabe einer solchen Empfehlung zuständigen gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.

10. Urheberrechte

10.1. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

10.2. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichen Verfahren zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt bei HEROPS SERVICE & HANDEL.

11. Rechte an Druckmaterialien

11.1. Druckplatten, Klischees, Gravuren, Prägeplatten, Lithographien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Filmen oder Glas), Matern, Stanzen und dergleichen bleiben das Eigentum von HEROPS SERVICE & HANDEL, auch wenn sie gesondert, voll oder anteilig in Rechnung gestellt werden. HEROPS SERVICE & HANDEL ist nicht verpflichtet, Andrucke von Lithographien oder Kopien von Vorlagen an den Besteller auszuliefern.

11.2. Für fremde Druckstöcke, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen vierWochen nicht abgefordert werden, übernimmt HEROPS SERVICE & HANDEL keine Haftung.

11.3. Die Versicherung vonManuskripten, Originalen, Druckstöcken, Papieren, lagernden Drucksachen oder sonstigen vom Besteller eingebrachten Sachen gegen Diebstahl, Feuer,Wasser oder jede andere Gefahr hat der Besteller, falls gewünscht, selbst zu besorgen. HEROPS SERVICE & HANDEL haftet für derartige eingebrachte Sachen nur für eigenübliche Sorgfalt.

12. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. HEROPS SERVICE & HANDEL haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderungen nach erteilter Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.

13. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Norderstedt.

07/17

HEROPS SERVICE & HANDEL

Michael Heinich